STC Spinnzwirn
Meldestelle HinSchG

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet Personen, die auf Missstände hinweisen, Schutz vor Repressalien. Gleichzeitig verpflichtet es Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um etwaigen Meldungen nachzugehen.

Behörden, Institutionen und Unternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet. Das dazugehörige Meldeportal als einer der vorgesehenen Meldewege für Informationen, ist hier eingerichtet.

Anonymität gegenüber Dritten ist gewährleistet - die Meldestelle ist zu besonderer  Vertraulichkeit verpflichtet. Das bedeutet jedoch nur die Wahrung der Anonymität gegenüber STC Spinnzwirn - nicht gegenüber der Meldestelle. Hier ist Ihre wahre Identität preis zu geben.
Persönlichen Termin vereinbaren

Welche Bereiche sind vom HinSchG besonders betroffen?

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist keine gesetzliche Vorgabe 
zur Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems im Sinne
der Ermöglichung allgemeiner Kritik. Es bietet vielmehr die 
Möglichkeit in einem vertraulichen Rahmen Hinweise 
insbesondere auf Rechtsverstösse oder Gefahren zu melden.
Dazu gehören insbesondere die nebenstehenden Bereiche:
Auftragsvergaben
Korruption
Produktsicherheit und -konformität
Umweltschutz
Lebensmittelsicherheit und Tierschutz
Öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz
Datenschutz, Straf- und Bußgeldrecht
Finanz- und Steuerrecht
Meldeportal (diese Seite) 
E-Mail kontakt@datenschutz-nordhessen.de
Telefon +49(0)5651 47 99 162
Telefax +49(0)5651 47 99 816
Persönliches Gespräch nach Terminvereinbarung
Posterreichbarkeit:
Datenschutz-Nordhessen
Meldestelle STC Spinnzwirn
Bernhard-Engelhardt-Str. 6
37269 Eschwege

Meldekanäle der STC Spinnzwirn

Die eingerichtete Meldestelle nach den gesetzlichen Vorgaben ist auf verschiedenen Wegen erreichbar. Sie können auf dieser Webseite eine Meldung über dieses Portal versenden oder  einen persönlichen Termin vereinbaren. Alle Meldekanäle im Überblick: